D&O Versicherungen

D&O Versicherung und Managerhaftung – wie groß ist mein Risiko als Entscheidungsträger?

Für Manager ist der Abschluss einer D&O Versicherung (Manager-Haftpflichtversicherung) heutzutage unerlässlich.

Sie schützt Organmitglieder wie GmbH Geschäftsführer, AG-, Stiftungs- und Vereinsvorstände sowie Aufsichtsräte und Beiräte vor den finanziellen Folgen der persönlichen Haftung gegenüber dem eigenen Unternehmen und gegenüber Ansprüchen Dritter.

Die Police deckt die gerichtliche sowie die außergerichtliche Abwehr, die Zahlung von Schadenersatzansprüchen und alle Maßnahmen, die im Schadenfall notwendig sind. Sie lässt sich ganz individuell an die Situation des jeweiligen Unternehmens und ihrer Entscheider anpassen.

Entscheider können oft nicht übersehen, welche finanziellen Konsequenzen ihre Entscheidungen nach sich ziehen. In den letzten Jahren werden Entscheider immer häufiger persönlich für Fehler zur Rechenschaft gezogen.

Verschärft wird dieses Risiko durch die Gesetzeslage mit dem Prinzip der gesamtschuldnerischen Haftung und der  Beweislastumkehr. Im Einzelfall ist es für Entscheider schwierig nachzuweisen, dass sie den Anforderungen ihrer Sorgfaltspflicht in jeder Phase nachgekommen sind.

Pflichtverletzung
… heißt das Schlüsselwort. Und es gibt viele Situationen, die zur Erhebung von Schadenersatzansprüchen gegen Entscheider führen können. Es reicht z.B. schon, den Fehler eines Mitarbeiters nicht sofort zu erkennen. So verlässt der Verantwortliche häufig unbewusst die Grenzen seines unternehmerischen Ermessensspielraums und verletzt dabei möglicherweise):

      • die Kapitalerhaltungspflicht
      • die Überwachungspflicht
      • die Insolvenzantragspflicht
      • die Verschwiegenheitspflicht
      • die allgemeine Sorgfaltspflicht usw.

Die Situation für Entscheider hat sich in den letzten Jahren maßgeblich verändert: Es gibt eine Vielzahl neuer Gesetze und eine schärfere Auslegung vieler Vorschriften. Und wer  kennt schon jedes Detail der nationalen oder internationalen Gesetzgebung? Hinzu kommt, dass Managern und Aufsichtsräte zunehmend im Fokus einer immer kritischer  werdenden Öffentlichkeit stehen.

Häufig ergeben sich dann für die Entscheider folgende Fragestellungen:

Ihr Spezialist für Versicherungsrecht

Jochen Hägele mag.jur.

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Versicherungsrecht

  • welche Angaben muss ich im Schadensfall gegenüber der D&O Versicherung machen?
  • welche Folgen kann es haben, wenn ich etwas falsch angegeben habe?
  • welche Ausschlüsse sind in meinem Versicherungsvertrag enthalten?
  • gibt es Fristen, die ich bei der Geltendmachung meiner Ansprüche zu beachten habe?
  • welche Nachweise muss ich beibringen, damit sämtliche Kosten anerkannt werden?
  • sind Organe von Tochterunternehmen mitversichert?
  • sind auch Prokuristen und andere leitende Angestellte vwersichert?
  • was kann ich im Vorfeld eines Schadensfalles tun?
  • welche Leistungen stehen mir aufgrund der D&O Versicherung zu?

Diese Fragen sind uns vertraut. Wir kennen sie aus vielen Fällen betroffener Menschen, die wir bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche unterstützt haben.

Unser Rat: Spätestens wenn Sie bemerken, dass die Versicherung eventuell nicht gewillt ist zu zahlen oder nach Gründen hierfür sucht, sollten Sie sich den Rat eines Fachanwalts für Versicherungsrecht einholen. Lassen Sie sich nicht auf einen umfangreichen Schriftwechsel mit der Versicherung ein. Sie haben allein in der Regel keine Chance.

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung und schildern Sie uns Ihren Fall. Sie erhalten dann von uns eine realistische Einschätzung zu den Erfolgsaussichten eines weiteren Vorgehens. Zudem übernehme wir für Sie die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung. Somit haben Sie nur noch einen zentralen Ansprechpartner, der sich um Ihre rechtlichen Angelegenheiten kümmert.