Anwalt für Haftpflicht

Ihre Haftpflichtversicherung zahlt nicht – und jetzt?

Die Haftpflichtversicherung bietet in aller Regel Schutz, wenn man selbst anderen Personen einen Schaden zugefügt hat. In manchen Fällen schreibt der Gesetzbeber auch  den Abschluss einer Haftpflichtversicherung ausdrücklich vor, so zum Beispiel die Kfz-Haftpflichtversicherung. Auch für machen Berufsträger ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicheung zwingend vorgeschrieben   (Ärzte, Versicherungsvermittler, Rechtsanwälte oder Architekte). Zudem kann die Haftpflichtversicherung auch zum Teil eine Rechtsschutzversicherung beinhalten, denn sie gewährt bei unberechtigten Ansprüchen passiven Rechtsschutz. Zwischen der gesetzlichen und der privaten Haftpflichtversicherung bestehen grundlegende Unterschiede.

Versicherungsunternehmen, welche häufig als Aktiengesellschaften firmieren und somit auch ihren Anteilseignern Rechenschaft abzulegen haben, erzielen einen größeren Gewinn, wenn sie umso weniger Schadensfälle regulieren müssen. Daher prüfen die Versicherungsunternehmen mittlerweile sehr stringend, ob sie zum Ausgleich eines gemeldeten Schadens verpflichtet sind. Lehnt die Versicherung die Regulierung ab, kann das für den Versicherungsnehmer schnell zu gravierenden Problemen bis hin zur Existenzbedrohung führen, obgleich das Verhalten der Versicherung nicht zwingend rechtmäßig ist. In diesen Fällen ist die Beiziehung anwaltlicher Hilfe die einzige Möglichkeit, um die Versicherung zum Ausgleich zu bewegen.

Häufig ergeben sich dann für den Betroffenen folgende Fragestellungen:

Ihr Spezialist für Versicherungsrecht

Jochen Hägele mag.jur.

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Versicherungsrecht

  • welche Angaben muss ich im Schadensfall gegenüber der Haftpflichtversicherung machen?
  • welche Folgen kann es haben, wenn ich etwas falsch angegeben habe?
  • welche Ausschlüsse sind in meinem Versicherungsvertrag enthalten?
  • gibt es Fristen, die ich bei der Geltendmachung meiner Ansprüche zu beachten habe?
  • welche Nachweise muss ich beibringen, damit mein Haftpflichtschaden anerkannt wird?
  • welche Erfolgsaussichten habe ich im Falle einer Klage?
  • welche Kosten können hier auf mich zukommen?
  • tritt meine Rechtsschutzversicherung im Falle einer gerichtlichen Geltendmachung ein?

Diese Fragen sind uns vertraut. Wir kennen sie aus vielen Fällen betroffener Menschen, die wir bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche unterstützt haben.

Unser Rat: Spätestens wenn Sie bemerken, dass die Versicherung eventuell nicht gewillt ist zu zahlen oder nach Gründen hierfür sucht, sollten Sie sich den Rat eines Fachanwalts für Versicherungsrecht einholen. Lassen Sie sich nicht auf einen umfangreichen Schriftwechsel mit der Versicherung ein. Sie haben allein in der Regel keine Chance.

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung und schildern Sie uns Ihren Fall. Sie erhalten dann von uns eine realistische Einschätzung zu den Erfolgsaussichten eines weiteren Vorgehens. Zudem übernehme wir für Sie die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung. Somit haben Sie nur noch einen zentralen Ansprechpartner, der sich um Ihre rechtlichen Angelegenheiten kümmert.