Transportversicherung

Ware zerstört und die Transportversicherng zahlt nicht – was jetzt?

Der Transport von Waren birgt ein hohes Risiko. Oft landet das Firmenkapital im Graben – die wirtschaftlichen Folgen sind weitreichend. Daher empfiehlt es sich, bei dem Transport von hochwertigen oder besonders wichtigen Gütern eine Transportversicherung abzuschließen.

Zu jeder Transportversicherung gehört auch eine Kaskoversicherung für das Transportmittel. Bei Großrisiken, die sich unter Umständen mehrere Versicherer teilen, gelten unter Umständen besondere Auflagen für die Versicherbarkeit des Gutes. Sie werden von den Versicherern vorgegeben und sind Vertragsbestandteil. Eine Besonderheit sind Seetransporte, da hier das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) keine Anwendung findet.

Häufig ergeben sich dann für den Betroffenen folgende Fragestellungen:

Ihr Spezialist für Versicherungsrecht

Jochen Hägele mag.jur.

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Versicherungsrecht

  • welche Angaben muss ich im Schadensfall gegenüber der Transportversicherung machen?
  • welche Folgen kann es haben, wenn ich etwas falsch angegeben habe?
  • welche Ausschlüsse sind in meinem Versicherungsvertrag enthalten?
  • welchge Güter fallen unter die Transportversicherung?
  • ab wann bin ich unterversichert?
  • gibt es Fristen, die ich bei der Geltendmachung meiner Ansprüche zu beachten habe?
  • welche Nachweise muss ich beibringen, damit sämtliche Kosten anerkannt werden?
  • welche Erfolgsaussichten habe ich im Falle einer Klage?
  • welche Kosten können hier auf mich zukommen?
  • tritt meine Rechtsschutzversicherung im Falle einer gerichtlichen Geltendmachung ein?

Diese Fragen sind uns vertraut. Wir kennen sie aus vielen Fällen betroffener Menschen, die wir bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche unterstützt haben.

Unser Rat: Spätestens wenn Sie bemerken, dass die Versicherung eventuell nicht gewillt ist zu zahlen oder nach Gründen hierfür sucht, sollten Sie sich den Rat eines Fachanwalts für Versicherungsrecht einholen. Lassen Sie sich nicht auf einen umfangreichen Schriftwechsel mit der Versicherung ein. Sie haben allein in der Regel keine Chance.

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung und schildern Sie uns Ihren Fall. Sie erhalten dann von uns eine realistische Einschätzung zu den Erfolgsaussichten eines weiteren Vorgehens. Zudem übernehme wir für Sie die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung. Somit haben Sie nur noch einen zentralen Ansprechpartner, der sich um Ihre rechtlichen Angelegenheiten kümmert.