Unfallversicherung

Die Unfallversicherung zahlt nicht – und jetzt?

In aller Regel bieten die Unfallversicherer Versicherungsschutz an für Fälle, in denen aufgrund einer erhöhten Kraftanstrengung – also ohne plötzliche Einwirkung von außen – an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Kapseln oder Bänder zerreißen.

Leistungen des Versicherers lassen teilweise lange auf sich warten und sind oft nur mit gerichtlicher Hilfe zu erzwingen.

Der Versicherer leistet oft nicht oder zu wenig. Im Schadensfall prüft der Versicherer sorgfältig, ob der Anspruch zu Fall gebracht werden kann. Dabei wird neben dem Unfallgeschehen und den Verletzungsfolgen stets geprüft, ob der wegen der Realisierung des versicherten Risikos und der damit bestehenden Leistungspflicht für den Versicherer unbequem gewordene Vertrag gelöst werden kann – etwa durch Anfechtung oder Rücktritt wegen Obliegenheitsverletzungen. Das damit verbundene Risiko, dass die Versicherung nicht die geschuldeten Leistungen erbringt, kann für den Versicherten schnell existenzbedrohend werden.

Gerade bei schweren Unfallfolgen entsteht ferner oft Streit über die richtige Einordnung der sog. Gliedertaxe. Dieser Faktor ist aber für die Höhe der Versicherungsleistungen maßgebend.

Häufig ergeben sich dann für die Entscheider folgende Fragestellungen:

Ihr Spezialist für Versicherungsrecht

Jochen Hägele mag.jur.

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Versicherungsrecht

  • welche Angaben muss ich im Schadensfall gegenüber der Unfallversicherung machen?
  • welche Folgen kann es haben, wenn ich etwas falsch angegeben habe?
  • fällt mein Unfall tatsächlich unter die den Versicherungsschutz?
  • welche Ausschlüsse sind in meinem Versicherungsvertrag enthalten?
  • gibt es Fristen, die ich bei der Geltendmachung meiner Ansprüche zu beachten habe?
  • welche Nachweise muss ich beibringen, damit mein Unfall vollumfänglich anerkannt wird?
  • welche Erfolgsaussichten habe ich im Falle einer Klage?
  • welche Kosten können hier auf mich zukommen?
  • tritt meine Rechtsschutzversicherung im Falle einer gerichtlichen Geltendmachung ein?

Diese Fragen sind uns vertraut. Wir kennen sie aus vielen Fällen betroffener Menschen, die wir bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche unterstützt haben.

Unser Rat: Spätestens wenn Sie bemerken, dass die Versicherung eventuell nicht gewillt ist zu zahlen oder nach Gründen hierfür sucht, sollten Sie sich den Rat eines Fachanwalts für Versicherungsrecht einholen. Lassen Sie sich nicht auf einen umfangreichen Schriftwechsel mit der Versicherung ein. Sie haben allein in der Regel keine Chance.

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung und schildern Sie uns Ihren Fall. Sie erhalten dann von uns eine realistische Einschätzung zu den Erfolgsaussichten eines weiteren Vorgehens. Zudem übernehme wir für Sie die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung. Somit haben Sie nur noch einen zentralen Ansprechpartner, der sich um Ihre rechtlichen Angelegenheiten kümmert.