Flugrecht / Flugversicherungsrecht

Unter Luftfahrtrecht, auch Luftverkehrsrecht oder Luftrecht, wird das Rechtsgebiet bezeichnet , das sich mit Gesetzen, Verordnungen und anderen rechtlichen Fragen der Luftfahrt beschäftigt. Hierbei handelt es sich ausnahmslos um Spezialmaterie, auf welche sich nur wenige Rechtsanwälte spezialisiert haben.

Neben den rechtlichen Besonderheiten erfordert die Mandatsbearbeitung sowohl technisches als auch theoretisches Fachwissen aus der Fliegerei. Eine Übersicht der geltenden Regelungen finden Sie hier.

Darüber hinaus gelten internationale Abkommen, wenn mehrere Staaten betroffen sind, beispielsweise bei Nutzung fremden Luftraums oder Landerechten: Auf das Chicagoer Abkommen von 1944 geht die Gründung der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation ICAO zurück. Das Warschauer Abkommen über die Beförderung im internationalen Luftverkehr befasste sich mit Beförderungsregeln und Haftungsfragen im internationalen Luftverkehr. Es wurde inzwischen durch das Montrealer Übereinkommen von 1999 abgelöst.

Der Luftverkehr zwischen Staaten wird im Übrigen weitgehend auf der Basis bilateraler Luftverkehrsabkommen geregelt. In diesen Abkommen räumen sich die Vertragsstaaten gegenseitig bestimmte und genau beschriebene Verkehrsrechte (Freiheiten der Luft) ein, die den von ihnen jeweils designierten Luftfahrtunternehmen zur wirtschaftlichen Nutzung überlassen werden.

Häufig ergeben sich dann für unsere Mandanten folgende Fragestellungen:

Ihr Spezialist für Versicherungsrecht

Jochen Hägele mag.jur.

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Versicherungsrecht

  • Prüfung, Gestaltung und steuerliche Optimierung von Flugzeugkaufverträgen einschließlich Finanzierungsverträgen
  • Gestaltung von Verträgen für Flugzeugcharter und Flugzeugleasing
  • Prüfung und Gestaltung von Flugzeugwartungsverträgen, Ground-Handling-Verträgen sowie Verfahrensoptimierung im Hinblick auf Haftungs- und Sicherheitsbestimmungen
  • Prüfung und Gestaltung von Agentur-, Vertriebs- und sonstigen luftfahrtrechtlich relevanten Verträgen
  • Vertretung in Verfahren der Luftaufsicht und Anschlussverfahren (Bußgeld- u. Strafverfahren)
  • Beratung und Vertretung in Haftungsfragen
  • Beratung und Vertretung in lizenzrechtlichen Angelegenheiten

Diese Fragen sind uns vertraut. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung und schildern Sie uns Ihren Fall. Sie erhalten dann von uns eine realistische Einschätzung zu den Erfolgsaussichten eines weiteren Vorgehens. Zudem übernehme wir für Sie die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung. Somit haben Sie nur noch einen zentralen Ansprechpartner, der sich um Ihre rechtlichen Angelegenheiten kümmert.