Rechtsschutzversicherung

Ihre Rechtsschutzversicherung zahlt nicht – und jetzt?

Im Falle eines drohenden Rechtstreits wägt man sich schnell auf der sicheren Seite, wenn man eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat. Aber wann genau muss die Rechtsschutzversicherung eintreten?

Voraussetzung der Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung ist das Vorliegen eines Rechtsschutzfalles. Darunter versteht man “den tatsächlichen oder behaupteten Verstoß gegen Rechtspflichten”. Die Versicherer prüfen darüber hinaus, ob die Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und ob dem Versicherten kein schuldhaftes Handeln zur Last gelegt wird.

Erfahrungen zeigen, dass gerade im Rechtsschutzbereich Leistungsablehnungen des Versicherers besonders häufig nicht gerechtfertigt sind, regelmäßig nicht einmal hinreichend begründend werden. Und da der Mandant in der Regel ein rechtlicher Laie ist, weiss er oft auch nicht, wie er dennoch seine Rechtsschutzversicherung zu einer Kostenübernahme bewegen kann.

Häufig ergeben sich dann für den Betroffenen folgende Fragestellungen:

Ihr Spezialist für Versicherungsrecht

Jochen Hägele mag.jur.

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Versicherungsrecht

  • welche Angaben muss ich im Schadensfall gegenüber der Rechtschutzversicherung machen?
  • welche Folgen kann es haben, wenn ich etwas falsch angegeben habe?
  • wie lange muss ich schon rechtsschutzversichert sein, damit diese eingreift?
  • sind mein Partner und meine Kinder auch mitversichert?
  • welche Ausschlüsse sind in meinem Versicherungsvertrag enthalten?
  • kann mir die Rechtschutzversicherung vorschreiben, zu welchem Anwalt ich gehen soll?
  • gibt es Fristen, die ich bei der Geltendmachung meiner Ansprüche zu beachten habe?
  • welche Erfolgsaussichten habe ich im Falle einer Klage?
  • welche Kosten können hier auf mich zukommen?
  • tritt meine Rechtsschutzversicherung im Falle einer gerichtlichen Geltendmachung ein?

Diese Fragen sind uns vertraut. Wir kennen sie aus vielen Fällen betroffener Menschen, die wir bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche unterstützt haben.

Unser Rat: Spätestens wenn Sie bemerken, dass die Versicherung eventuell nicht gewillt ist zu zahlen oder nach Gründen hierfür sucht, sollten Sie sich den Rat eines Fachanwalts für Versicherungsrecht einholen. Lassen Sie sich nicht auf einen umfangreichen Schriftwechsel mit der Versicherung ein. Sie haben allein in der Regel keine Chance.

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung und schildern Sie uns Ihren Fall. Sie erhalten dann von uns eine realistische Einschätzung zu den Erfolgsaussichten eines weiteren Vorgehens. Zudem übernehme wir für Sie die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung. Somit haben Sie nur noch einen zentralen Ansprechpartner, der sich um Ihre rechtlichen Angelegenheiten kümmert.