Rechtsanwälte und Fachanwälte für Versicherungsrecht Stuttgart
Die im Versicherungsrecht zu beachtenden Rechtsnormen sind vielfältig. Neben den einschlägigen gesetzlichen Regelungen gibt es für alle Sparten Versicherungsbedingungen, die sich von Versicherer zu Versicherer wesentlich unterscheiden können. Oft entscheiden Nuancen in der Formulierung über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Anspruchs.
Von den Instanzgerichten und dem Bundesgerichtshof sind über die Jahre unzählige Urteile zum Versicherungsrecht ergangen.
Seit dem 01.01.08 gilt das neue Versicherungsvertragsgesetz. Der Gesetzgeber hat viele neue Regelungen geschaffen, die jetzt in der täglichen Praxis von Versicherern, Rechtsanwälten und Gerichten angewendet werden müssen. Viele Streitfragen, die das neue Recht aufwirft, müssen in den nächsten Jahren entschieden werden. Diese offenen Fragen schaffen Regelungsbedarf und Unsicherheit, eröffnen aber auch Gestaltungschancen. Hier gilt es im Interesse des Mandanten, den sich eröffnenden Freiraum zu nutzen.
Oft empfiehlt es sich vorwiegend bei großen Versicherungsfällen (z.B. bei großen Gebäudeschäden), auch dann einen Anwalt einzuschalten, wenn der Versicherer seine Eintrittspflicht bereits anerkannt hat und Leistungen erbringt. Bei größeren Fällen liegt die besondere Schwierigkeit vielfach in einer möglichst vollständigen Anspruchsbezifferung und Anspruchsdurchsetzung. Erfahrungsgemäß gelingt es unter frühzeitiger Beiziehung eines fachkundigen Anwaltes oft, die Durchsetzung von streitigen (oder von dem Versicherer von sich aus nicht berücksichtigten) Teilansprüchen in Grund und Höhe zu verbessern. Die zusätzlichen Kosten für den Anwalt, die dann – je nach Konstellation – nicht von dem Versicherer erstattet werden müssen, werden meist durch den durchgesetzten Mehrbetrag mehr als ausgeglichen. Wir beraten Sie, ob eine solche Vorgehensweise in Ihrem konkreten Fall sinnvoll ist oder nicht.
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