Lebensversicherung

Die Lebensversicherung zahlt nicht – und jetzt?

Eine Lebensversicherung dient zum einen der finanziellen Absicherung der Hinterbliebenen im Todesfall, zum anderen dienst die Lebensversicherung immer noch als Anlageform für die Altersvorsorge.

Bei denjenigen, die sich für eine Lebensversicherung als Altersvorsorge entschieden haben, wächst das Unbehagen. So berichtet die Swiss Life, dass bereits erste Kunden angerufen und sich nach der Anlagepolitik erkundet hätten. Die meisten, die anrufen und verunsichert sind, wollen den Anteil der Anleihen aus den Euro-Problemländern wissen. Allerdings ist dies nicht das einzige, was in diesem Zusammenhang Kopfzerbrechen bereitet.

Wer eine Lebensversicherung abgeschlossen hat, hofft auf eine hohe Rendite, so dass er seinen Lebensabend bestreiten kann. Doch dieser Renditesegen beruht größtenteils auf Staatsanleihen und Bankschuldtiteln. Immerhin wird das Geld, das in die Lebensversicherung investiert wird, am Markt angelegt. Und gerade in Anbetracht der aktuellen Schuldenkrise dürfte jedem klar sein, dass dort längst nicht mehr alles sicher ist, was lange Zeit als sicher galt.

Häufig ergeben sich dann für die Entscheider folgende Fragestellungen:

Ihr Spezialist für Versicherungsrecht

Jochen Hägele mag.jur.

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Versicherungsrecht

  • welche Angaben muss ich im Schadensfall gegenüber der D&O Versicherung machen?
  • welche Folgen kann es haben, wenn ich etwas falsch angegeben habe?
  • welche Ausschlüsse sind in meinem Versicherungsvertrag enthalten?
  • gibt es Fristen, die ich bei der Geltendmachung meiner Ansprüche zu beachten habe?
  • welche Nachweise muss ich beibringen, damit sämtliche Kosten anerkannt werden?
  • sind Organe von Tochterunternehmen mitversichert?
  • sind auch Prokuristen und andere leitende Angestellte vwersichert?
  • was kann ich im Vorfeld eines Schadensfalles tun?
  • welche Leistungen stehen mir aufgrund der D&O Versicherung zu?

Diese Fragen sind uns vertraut. Wir kennen sie aus vielen Fällen betroffener Menschen, die wir bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche unterstützt haben.

Unser Rat: Spätestens wenn Sie bemerken, dass die Versicherung eventuell nicht gewillt ist zu zahlen oder nach Gründen hierfür sucht, sollten Sie sich den Rat eines Fachanwalts für Versicherungsrecht einholen. Lassen Sie sich nicht auf einen umfangreichen Schriftwechsel mit der Versicherung ein. Sie haben allein in der Regel keine Chance.

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung und schildern Sie uns Ihren Fall. Sie erhalten dann von uns eine realistische Einschätzung zu den Erfolgsaussichten eines weiteren Vorgehens. Zudem übernehme wir für Sie die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung. Somit haben Sie nur noch einen zentralen Ansprechpartner, der sich um Ihre rechtlichen Angelegenheiten kümmert.