Private Krankenversicherung

Ihre Krankenversicherung zahlt nicht – und jetzt?

Bei der Abrechnung des privat Versicherten mit der Privaten Krankenversicherung kommt es oft zu Unstimmigkeiten: Der Versicherer kürzt Leistungen oder versagt die Kostenerstattung ganz. Die Leistungsablehnungen oder -kürzungen sind häufig nicht mit den Versicherungsbedingungen bzw. der Rechtsprechung in Einklang zu bringen und damit nicht haltbar.

So wird etwa die Erstattung von LASIK-Augenlaser-Behandlungen aus Kostengründen oder mit der Behauptung verweigert, es fehle an der “medizinischen Notwendigkeit” des Eingriffes – der Patient könne ja schließlich weiter eine Brille oder Kontaktlinsen tragen. Die Rechtsprechung teilt die Auffassung der Versicherer hierzu nicht, weshalb gute Chancen bestehen, die Erstattung durchzusetzen.

Häufig ergeben sich dann für die Betroffenen folgende Fragestellungen:

Ihr Spezialist für Versicherungsrecht

Jochen Hägele mag.jur.

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Versicherungsrecht

  • welche Angaben muss ich im Krankheitsfall gegenüber der Krankenversicherung machen?
  • welche Folgen kann es haben, wenn ich etwas falsch angegeben habe?
  • welche Ausschlüsse sind in meinem Versicherungsvertrag enthalten?
  • gibt es Fristen, die ich bei der Geltendmachung meiner Ansprüche zu beachten habe?
  • welche Nachweise muss ich beibringen, damit sämtliche Kosten anerkannt werden?
  • welche Erfolgsaussichten habe ich im Falle einer Klage?
  • welche Kosten können hier auf mich zukommen?
  • tritt meine Rechtsschutzversicherung im Falle einer gerichtlichen Geltendmachung ein?

Diese Fragen sind uns vertraut. Wir kennen sie aus vielen Fällen betroffener Menschen, die wir bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche unterstützt haben.

Unser Rat: Spätestens wenn Sie bemerken, dass die Versicherung eventuell nicht gewillt ist zu zahlen oder nach Gründen hierfür sucht, sollten Sie sich den Rat eines Fachanwalts für Versicherungsrecht einholen. Lassen Sie sich nicht auf einen umfangreichen Schriftwechsel mit der Versicherung ein. Sie haben allein in der Regel keine Chance.

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung und schildern Sie uns Ihren Fall. Sie erhalten dann von uns eine realistische Einschätzung zu den Erfolgsaussichten eines weiteren Vorgehens. Zudem übernehme wir für Sie die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung. Somit haben Sie nur noch einen zentralen Ansprechpartner, der sich um Ihre rechtlichen Angelegenheiten kümmert.