Gebäudeversicherung

Brandschaden und die Gebäudeversicherung zahlt nicht – was jetzt?

Die Gebäudeversicherung kann den Gebäudeeigentümer vor Risiken schützen, die sich aus Brand, Sturm und Leitungswasserschäden ergeben. Ziel ist die Kostendeckung für Wiederaufbau oder Sanierung des Gebäudes sowie ggf. eine Absicherung gegen weitere Kosten.

Der Eintritt der versicherten Gefahren, insbesondere Feuer, zieht in der Regel gravierende wirtschaftliche Probleme nach sich. Versicherer ermitteln zunächst die Brandursache, um feststellen zu können, ob etwa eine leistungsausschließende Brandstiftung vorliegt. Der Geschädigte muss in der Regel sehr lange auf die Versicherungsleistung warten und diese häufig erstreiten. Eine sorgfältige Beweissicherung und Beschleunigung der Abwicklung im Rahmen des möglichen ist von hohem Stellenwert.

Häufig ergeben sich dann für den Betroffenen folgende Fragestellungen:

Ihr Spezialist für Versicherungsrecht

Jochen Hägele mag.jur.

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Versicherungsrecht

  • welche Angaben muss ich im Schadensfall gegenüber der Gebäudeversicherung machen?
  • welche Folgen kann es haben, wenn ich etwas falsch angegeben habe?
  • welche Ausschlüsse sind in meinem Versicherungsvertrag enthalten?
  • gibt es Fristen, die ich bei der Geltendmachung meiner Ansprüche zu beachten habe?
  • welche Nachweise muss ich beibringen, damit mein Gebäudeschaden anerkannt wird?
  • welche Erfolgsaussichten habe ich im Falle einer Klage?
  • welche Kosten können hier auf mich zukommen?
  • tritt meine Rechtsschutzversicherung im Falle einer gerichtlichen Geltendmachung ein?

Diese Fragen sind uns vertraut. Wir kennen sie aus vielen Fällen betroffener Menschen, die wir bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche unterstützt haben.

Unser Rat: Spätestens wenn Sie bemerken, dass die Versicherung eventuell nicht gewillt ist zu zahlen oder nach Gründen hierfür sucht, sollten Sie sich den Rat eines Fachanwalts für Versicherungsrecht einholen. Lassen Sie sich nicht auf einen umfangreichen Schriftwechsel mit der Versicherung ein. Sie haben allein in der Regel keine Chance.

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung und schildern Sie uns Ihren Fall. Sie erhalten dann von uns eine realistische Einschätzung zu den Erfolgsaussichten eines weiteren Vorgehens. Zudem übernehme wir für Sie die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung. Somit haben Sie nur noch einen zentralen Ansprechpartner, der sich um Ihre rechtlichen Angelegenheiten kümmert.