Hausratversicherung
Hausrat versichert, aber keiner zahlt – was jetzt?
Viele haben sie, aber niemand weiss so genau, wann sie eingreift – und oft wird sie dann im Schadensfall vergessen. Also ein Buch mit sieben Siegeln.
Anschaulich gesprochen sind nahezu alle beweglichen Sachen im Haushalt des Versicherungsnehmers über die Hausratversicherung versichert. Dazu gehören beispielsweise Möbel, Haushaltselektronik, Kleidung und Nahrungsmittel. Häufig ist die Haftung der Versicherung begrenzt, so dass sich eine Unterversicherung im Schadensfall nachteilig auswirken kann.
Häufig ergeben sich dann für die Betroffenen folgende Fragestellungen:
Ihr Spezialist für Versicherungsrecht
Diese Fragen sind uns vertraut. Wir kennen sie aus vielen Fällen betroffener Menschen, die wir bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche unterstützt haben.
Unser Rat: Spätestens wenn Sie bemerken, dass die Versicherung eventuell nicht gewillt ist zu zahlen oder nach Gründen hierfür sucht, sollten Sie sich den Rat eines Fachanwalts für Versicherungsrecht einholen. Lassen Sie sich nicht auf einen umfangreichen Schriftwechsel mit der Versicherung ein. Sie haben allein in der Regel keine Chance.
Setzen Sie sich mit uns in Verbindung und schildern Sie uns Ihren Fall. Sie erhalten dann von uns eine realistische Einschätzung zu den Erfolgsaussichten eines weiteren Vorgehens. Zudem übernehme wir für Sie die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung. Somit haben Sie nur noch einen zentralen Ansprechpartner, der sich um Ihre rechtlichen Angelegenheiten kümmert.