Pflegeversicherung

Meine Pflegestufe ist nicht bewilligt worden – was nun?

Sie haben einen Antrag auf Leistungen der Pflegekasse gestellt (Einstufung in eine der drei Pflegestufen oder Höherstufung). nach dem Gutachten des MDK wurde die Einstufung/ Höherstufung jedoch abgelehnt. Tatsächlich erfüllen Sie nach eigenem Empfinden und/ oder nach Meinung Ihrer vertrauten Pflegekraft oder Hausarztes die Voraussetzungen für die beantragte Pflegestufe. Da die gesetzliche Pflegeversicherung nicht zahlt, lehnt auch Ihre private Pflegeversicherung eine Leistungspflicht ab – für viele Betroffene der Supergau!

Die Pflege ist heutzutage mit horrenden Kosten verbunden und betragen nicht selten mehr als EUR 3.000.- im Monat. Daher prüfen die Pflegeversicherungen sehr genau und lehnen Leistungen zuerst einmal ab. Für den Betroffenen und dessen Angehörige bedeutet dies dann, dass verbleibendes Vermögen schnell augebraucht ist.

Häufig ergeben sich dann für die Entscheider folgende Fragestellungen:

Ihr Spezialist für Versicherungsrecht

Jochen Hägele mag.jur.

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Versicherungsrecht

  • welche Angaben muss ich im Pflegefall gegenüber der Pflegeversicherung machen?
  • welche Folgen kann es haben, wenn ich etwas falsch angegeben habe?
  • gibt es Unterschiede bei der Geltendmachung zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung?
  • welche Ausschlüsse sind in meinem Versicherungsvertrag enthalten?
  • gibt es Fristen, die ich bei der Geltendmachung meiner Ansprüche zu beachten habe?
  • welche Nachweise muss ich beibringen, damit sämtliche Kosten anerkannt werden?
  • welche Erfolgsaussichten habe ich im Falle einer Klage?
  • welche Kosten können hier auf mich zukommen?
  • tritt meine Rechtsschutzversicherung im Falle einer gerichtlichen Geltendmachung ein?

Diese Fragen sind uns vertraut. Wir kennen sie aus vielen Fällen betroffener Menschen, die wir bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche unterstützt haben.

Unser Rat: Spätestens wenn Sie bemerken, dass die Versicherung eventuell nicht gewillt ist zu zahlen oder nach Gründen hierfür sucht, sollten Sie sich den Rat eines Fachanwalts für Versicherungsrecht einholen. Lassen Sie sich nicht auf einen umfangreichen Schriftwechsel mit der Versicherung ein. Sie haben allein in der Regel keine Chance.

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung und schildern Sie uns Ihren Fall. Sie erhalten dann von uns eine realistische Einschätzung zu den Erfolgsaussichten eines weiteren Vorgehens. Zudem übernehme wir für Sie die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung. Somit haben Sie nur noch einen zentralen Ansprechpartner, der sich um Ihre rechtlichen Angelegenheiten kümmert.